Claudia Herstatt hat ihre Arbeit als Pressesprecherin der documenta X bereits gestern beendet. Wie berichtet, hatte sie in der vorigen Woche überraschend zum 30. September gekündigt. Sie habe eingesehen, so erklärte sie gestern auf Anfrage der HNA, daß es vernünftiger sei, eine schnelle Anderung zu ermöglichen, wenn man einmal erkannt habe, daß die Fortsetzung der Arbeit keinen Sinn macht.
Weder Claudia Herstatt noch documenta- Geschäftsführer Bernd Leifeld, die gestern ein längeres Gespräch in Kassel führten, wollten sich zu den Gründen des Ausstiegs äußern. Einen konkreten Anlaß, so Leifeld, habe es nicht gegeben. Daher sei das documenta-Team insgsamt – documenta-Leiterin Catherine David eingeschlossen – von der Kündigung überrascht worden.
Leifeld lehnte es ab, die Gründe für die Kündigung von Claudia Herstatt öffentlich zu erörtern. Er räumte jedoch ein, daß beim Zusammenwirken in der Pressearbeit die Chemie nicht gestimmt habe. In dieser Konstellation sei eine Fortführung auch nicht sinnvoll, daher habe die documenta-GmbH die Kündigung akzeptiert.
Es verlautetet jedoch, daß beiderseitig Unzufriedenheit geherrscht habe. Wie es heißt, soll sich Claudia Herstatt gelegentlich nicht ausreichend in die Planungen einbezogen gefühlt haben. Andererseits soll die documenta-Leitung bemängelt haben, die Pressesprecherin habe das Entstehen der Ausstellung nicht offensiv und positiv genug verkauft.
Claudia Herstatt, in Hamburg ansässige freie Kunstjournalistin, war bereits Pressesprecherin bei der documenta 9 gewesen. Damals hatte sie allerdings von Anfang an einen anderen Stand gehabt, da documenta-Leiter Jan Hoet immer auch sein eigener PR-Mann gewesen war. Dagegen entzieht sich Catherine David im Planungsstadium eher der Öffentlichkeit; außerdem sind von dem Konzept bisher nur Bruchstücke bekannt.
Geschäftsführer Bernd Leifeld ist sicher, daß die Nachfolgefrage schnell geregelt werden kann: Bereits am Wochenende hätten sich zahlreiche Interessenten gemeldet, so daß er noch gar nicht wisse, ob überhaupt eine Ausschreibung notwendig sei.
HNA 20. 8. 1996